Hier finden Sie ihren individuellen, kostenlosen Versicherungsvergleich und Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.  
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Berufsunfähigkeit
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Reiseversicherung
KFZ Versicherung
Versicherungsvergleich
Kredite
Haftpflicht

 

Rentenversicherung:

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland (allgemeine Rentenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und Bundesträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005 unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren.

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.

Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.

So ist der Oberbegriff Deutsche Rentenversicherung nur gemeinsamer Name, Logo und symbolisches Dach für alle Träger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.

Geschichte der Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt gebildet.

Spitzenverband der Rentenkassen war der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV - Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.

Die BfA war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte, die LVAen für die Arbeiter und Handwerker, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute zuständig.

Sowohl Bahnversicherungsanstalt als auch Seekasse führten neben der Arbeiter- auch die Rentenversicherung der Angestellten im Auftrag der BfA durch. Letztere ist Teil der so genannten See-Sozialversicherung. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

Im Zuge der Reform wurden am 1. Oktober 2005 VDR und BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengelegt und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert (siehe Liste). Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in einem eigenständigen und gemeinsamen Bundesträger, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zusammengefasst. Die Trennung zwischen Arbeiter- und Angestellten-Rentenversicherung wurde aufgehoben.

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer wird die Zuordnung nach dem Zufallsprinzip (sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist) vorgenommen. Mittelfristig sollen die Versicherten im Verhältnis 55 % Regionalträger, 40 % Deutsche Rentenversicherung Bund, 5 % Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgeteilt sein. Die einzelnen Träger bleiben rechtlich selbständig.