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Rentenversicherung:
Die Aufgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung in Deutschland (allgemeine
Rentenversicherung und knappschaftliche
Rentenversicherung) werden von Regionalträgern und
Bundesträgern wahrgenommen, die seit dem 1. Oktober 2005
unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung
firmieren.
Der Name der Regionalträger der
gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der
Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem
Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Bundesträger sind die Deutsche
Rentenversicherung Bund und die Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und
Querschnittsaufgaben und die gemeinsamen Angelegenheiten
aller Träger der Rentenversicherung wahr.
So ist der Oberbegriff Deutsche
Rentenversicherung nur gemeinsamer Name, Logo und
symbolisches Dach für alle Träger, jedoch keine ihnen
übergeordnete Behörde.
Geschichte
der Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde in der
Bundesrepublik Deutschland von der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), den 22
Landesversicherungsanstalten (LVA), der
Bundesknappschaft, der Seekasse und der
Bahnversicherungsanstalt gebildet.
Spitzenverband der Rentenkassen war der
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der
auch das Rechenzentrum (DSRV - Datenstelle der
Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.
Die BfA war für die Durchführung der
Versicherung für Angestellte, die LVAen für die Arbeiter
und Handwerker, die Bundesknappschaft für bergbaulich
Beschäftigte, die Bahnversicherungsanstalt für
Beschäftigte der Bahn und die Seekasse für Seeleute
zuständig.
Sowohl Bahnversicherungsanstalt als auch
Seekasse führten neben der Arbeiter- auch die
Rentenversicherung der Angestellten im Auftrag der BfA
durch. Letztere ist Teil der so genannten
See-Sozialversicherung. Die Veranlagung der
selbständigen Künstler und Publizisten, für deren
Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der
Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der
Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.
Im Zuge der Reform wurden am 1. Oktober
2005 VDR und BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund
zusammengelegt und die Anzahl der regionalen
Versicherungsanstalten (vormals
Landesversicherungsanstalten) reduziert (siehe Liste).
Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die
Bahnversicherungsanstalt wurden in einem eigenständigen
und gemeinsamen Bundesträger, der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
zusammengefasst. Die Trennung zwischen Arbeiter- und
Angestellten-Rentenversicherung wurde aufgehoben.
Bei der Erstzuteilung einer
Versicherungsnummer wird die Zuordnung nach dem
Zufallsprinzip (sofern nicht die Sonderzuständigkeit der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
gegeben ist) vorgenommen. Mittelfristig sollen die
Versicherten im Verhältnis 55 % Regionalträger, 40 %
Deutsche Rentenversicherung Bund, 5 % Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgeteilt sein.
Die einzelnen Träger bleiben rechtlich selbständig.

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